Der Elch unterliegt dem Jagdrecht. Er wird als jagdbare Art im Bundesjagdgesetz und auch im Sächsischen Jagdgesetz geführt, hat aber ganzjährige Schonzeit. Er steht nicht unter Naturschutz.
anthropogen bedingte Gefährdungsursachen:
Tod durch Straßen- und Schienenverkehr
illegale Tötung (Deutschland) oder Überbejagung (z.B. Osteuropa)
Lebensraumfragmentierung - Zerschneidung großräumiger Waldlandschaften und damit Isolierung einzelner Populationen
direkter Lebensraumverlust durch Entwaldung, Ausbreitung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie des Siedlungsraumes
Umweltverschmutzung
Besonders in unserer dicht besiedelten Landschaft spielen Verluste durch Straßenverkehr die größte Rolle.