Schutzkategorien
Der Elch unterliegt dem Jagdrecht. Er wird als jagdbare Art im Bundesjagdgesetz und auch im Sächsischen Jagdgesetz geführt, hat aber ganzjährige Schonzeit. Er steht nicht unter Naturschutz.
anthropogen bedingte Gefährdungsursachen:
Besonders in unserer dicht besiedelten Landschaft spielen Verluste durch Straßenverkehr die größte Rolle.